Was ist gebrauchte Software? Das sind Softwarelizenzen, die ein Unternehmen vom Softwarehersteller erworben hat und die das Unternehmen nicht mehr benötigt, weshalb es diese zum Kauf anbietet. Die Gründe können hierfür sein, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und der Insolvenzverwalter die Softwarelizenzen verkauft oder es handelt sich um eine Systemumstellung, bei der die on-premise Lizenzen nicht mehr benötigt werden.
Ein weiterer Grund kann auch schlicht sein, dass das Unternehmen zu viele Softwarelizenzen erworben hat und es dafür keine Verwendung mehr gibt. Häufig geht es hierbei um Office-Software, Betriebssysteme oder andere Software für den gewerblichen Einsatz.
Weshalb sind Second Hand Software-Lizenzen für Unternehmen interessant?
Der Hauptvorteil, weshalb sich ein Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheidet, ist die große Kostenersparnis von bis zu 70% gegenüber neuer Software. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Käufer gebrauchter Software, ältere Softwareversionen im Einsatz haben kann, die der Hersteller nicht mehr zum Verkauf anbietet.
Welche gebrauchte Software kann gekauft werden?
Grundsätzlich können sowohl Einzellizenzen als auch Volumenlizenzen (im Paket verkaufte Einzellizenzen) käuflich erworben werden. Zu beachten ist, dass ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht beim Verkäufer vorliegen muss. Volumenlizenzen können dabei beliebig auf mehrere Käufer aufgeteilt werden. Deshalb ist es nicht erforderlich, das komplette Lizenzpaket zu erwerben, weshalb man flexibel in der Anzahl der notwendigen Softwarelizenzen ist. Lediglich bei Client-Server-Zugriffslizenzen, ist ein kompletter Erwerb aller Volumenlizenzen erforderlich.
Dabei ist es nicht relevant, wie der erste Käufer die Software beim Softwarehersteller erworben hat. Auch wenn er die Software auf einer CD bekommen hat, darf der Verkäufer die Software zum Download anbieten. Das gilt analog auch, wenn die Software per Download vom Softwarehersteller bezogen wurde, so ist es möglich, diese auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für den Handel mit Second Hand Software-Lizenzen?
Die Grundlage für den Handel mit gebrauchter Software bildet der Erschöpfungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass ein Softwarehersteller nur einmal ein Verbreitungsrecht für seine Produkte hat. Hat ein Käufer eine Softwarelizenz beim Hersteller erworben, ist das Verbreitungsrecht erschöpft und der Käufer hat das Recht, die Softwarelizenz weiter zu veräußern.
Ein Softwarehersteller kann dies auch nicht in seinen Lizenzbedingungen verbieten. Die Rechtmäßigkeit dieser Praxis haben der Europäische Gerichtshof sowie der Bundesgerichtshof bestätigt.
Was ist beim Kauf von gebrauchter Software zu beachten?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Verkäufer alle Lizenzen nachweisen kann. Nur so kann der Käufer der gebrauchten Software sicherstellen, dass diese Lizenzen rechtskräftig auf ihn übertragen werden können. Sollte die Software schon einmal verkauft worden sein und der Verkäufer hat die Software nicht beim Softwarehersteller erworben, so ist es erforderlich die komplette Lizenzkette nachvollziehen und nachweisen zu können.
Also wie und wer die Lizenzen schon einmal übertragen bekommen hat. Dies schützt auch bei einem Audit vor kostenintensiven Nachlizenzierungen. Um sicher zu gehen, dass auch alle rechtlichen Bedingungen eingehalten werden, empfiehlt es sich Gebrauchtsoftware von vendosoft.de oder einem anderen spezialisierten Händler zu erwerben.
Fazit – gebrauchte Software kaufen
Gebrauchte Software spart eine Menge an Geld, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. Allerdings ist das in erster Linie für den gewerblichen Bereich, also für Unternehmen, interessant.