Unter dem Begriff der elektronischen Unterschrift beziehungsweise der elektronischen Signatur wird die Identifikation des Signaturstellers bezeichnet, indem er elektrische Informationen übermittelt. Normalerweise bestehen diese in einem biometrischen Merkmal beziehungsweise einem einzigartigen Dokument, welches im direkten Bezug zu der Person oder dem Unternehmen steht.
Folgende Aufgaben erfüllt die elektronische Unterschrift dabei:
- Das Identifizieren des Absenders
- Schutz der Integrität von Dokumenten
- Das Abgeben einer Willenserklärung zu einem geschäftlichen Vorfall
Die Willenserklärungen können hier in Form von Anträgen, Aufträgen, Verträgen oder Bestellungen vorliegen. Von ihrer Technik her unterscheidet sich die handgeschriebene Signatur nicht von der elektronischen. Allerdings wird hier die qualifizierte, fortgeschrittene und die einfache digitale Signatur unterschieden. Diese kann im Auftrag oder im eigenen Namen verrichtet werden.
Doch, gibt es spezielle Anforderungen, welche von der elektronischen Signatur erfüllt werden müssen. Diesbezüglich ist erst einmal zu klären, für wen die elektronische Signatur verwendet wird.
Einfache elektronische Signatur bei internem Adressat in einem Unternehmen
Für den internen Gebrauch innerhalb einer Firma oder eines Unternehmens ist die einfache elektronische Signatur in der Regel ausreichend. Die entsprechenden Vorgaben werden durch die Geschäftsführung festgelegt – beispielsweise, dass eine elektronische Unterschrift in ein Dokument eingefügt wird, die vorher gescannt wurde. Dies kann entweder automatisiert oder auf manuellem Wege erfolgen.
Im geschäftlichen Verkehr zwischen zwei Unternehmen
Andere Anforderungen an die elektronische Unterschrift gibt es, wenn sie zwischen zwei Unternehmen, einer Behörde und einer Privatperson oder einer Privatperson und einem Unternehmen genutzt wird:
- Der Unterzeichner muss klar zu identifizieren sein
- Das Merkmal zur Identifizierung und der Inhalt sind untrennbar
- Sollte sich das Dokument nachträglich verändern, muss dies erkennbar sein
- Der Unterzeichner muss den Prozess der Signatur kontrollieren können.
Der Public Key
Unter dem Begriff Public Key wird eine Verschlüsselung verstanden, die sich der Registrierung einer bestimmten Person zuordnen lässt. Hashwert bezeichnet hierbei die Prüfsumme, die sich aus der Verschlüsselung des Dokumentes und der Signatur erkennen lässt. Hier verfügt jedes Dokument über einen unverkennbaren Hashwert. Er könnte also auch als eine Art Fingerabdruck verstanden werden.
Wird das jeweilige Dokument verändert, dann verändert sich der Hashwert ebenfalls. Manipulationen können somit erkannt werden. Welche Veränderungen gemacht wurden, kann allerdings dadurch nicht erkannt werden.
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an die digitale Unterschrift?
Die Verordnung zum Signaturgesetzu und das Signaturgesetz an sich legen fest, welche Anforderungen an die elektronische Unterschrift und den Anbieter des Zertifizierungsdienstes gestellt werden. Allerdings werden hierdurch nicht die Rahmenbedingungen festgelegt, wann eine solche Signatur eingesetzt werden kann.
Diese Bedingungen basieren auf den Vorschriften zur Norm des BGBs, der ZPO und anderweitigen Verordnungen von Verwaltungen und Rechtsorganen. Um sicherzustellen, dass das angewandte Signaturverfahren den Gesetzen entspricht, sollten die Fragen an den Prozess der Anwendungen vorher abgeklärt werden.
Das Fazit: Ist eine digitale Unterschrift rechtssicher?
Damit eine elektronische Signatur beweisfähig und rechtssicher wird, müssen folgende Kriterien zutreffen:
- Die digitale Unterschrift lässt sich zweifelsfrei einer unterzeichnenden Person zuordnen
- Der Unterzeichner muss klar zu identifizieren sein
- Das zur Erstellung der digitale Unterschrift verwendete Werkzeug muss allein durch den Unterzeichner kontrollierbar sein
- Die entsprechenden Daten, zu denen die elektronische Unterschrift gehört, müssen so miteinander verknüpft sein, dass zu erkennen ist, wenn die Daten nachträglich manipuliert beziehungsweise verändert wurden
- Desto besser der digitale Unterschriften Lösung durch einen Richter nachvollzogen werden kann und desto korrekter mit den biometrischen Daten verfahren wird, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Signatur in elektronischer Form wirklich rechtssicher ist.
Natürlich stellt dieser Artikel keine Rechtsberatung dar. Das kann ich nicht und das darf ich auch nicht. Dafür gibt es Anwälte. Ich habe hier lediglich versucht das Thema etwas klarer und verständlicher darzustellen.
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